Endlich Urlaub!
Die Gesetzliche
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen bei Auslandsreisen Krankenversicherungsschutz in folgenden Ländern:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rümanien, Schweden, Schweiz, Serbien-Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn und Zypern (nur griechischer Teil).
Die Leistungen erhalten Sie auf Behandlungsschein nach den jeweiligen Regelungen des Gastlandes. Dabei haben Sie normalerweise Selbstbeteiligungen zu tragen. Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland müssen Sie zum Beispiel immer selbst übernehmen. In allen anderen Ländern besteht kein Versicherungsschutz.
Eine private Krankenvollversicherung gilt in der Regel weltweit, doch auch hier können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung viel Geld sparen. So schützt eine Auslandsreise-Krankenversicherung z.B. Ihren Anspruch auf eine Rückerstattung.
Sorgen Sie rechtzeitig privat vor!
Eine Jahrespolice kostet Sie als Einzelperson im Regelfall keine 10 Euro, Familien zahlen knapp 20 Euro. Dafür erhalten Sie Versicherungsschutz für alle Auslandsaufenthalte: Bei Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen, bei Geschäftsreisen bis zu 14 Tagen.
Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung läßt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
| TIPP: |
Für Reisen in die Russische Föderation, die Tschechische Republik, nach Weißrußland, Ungarn, Estland, Lettland oder Litauen wird eine Krankenversicherungsbestätigung benötigt. Unsere Auslandsreise-Krankenversicherung wird von den genannten Ländern anerkannt.
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